Stellen wir einen Bedarf fest, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen persönliche Hörziele. Waren Sie zuvor noch nicht bei einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt, vereinbaren Sie einen Termin zur medizinischen Überprüfung und ggf. Ausstellung einer ohrenärztlichen Verordnung, damit Sie die Leistungen Ihrer Krankenkasse erhalten.