Optik Matt GmbH & Co. KG
Heinkelstraße 1 93049 Regensburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Optik Matt GmbH & Co.KG
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die rechtliche Grundlage für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Optik Matt GmbH & Co.KG, nachfolgend MATT Optik Akustik und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Diese AGB gelten für alle Filialen von MATT Optik Akustik und für alle mit Kundinnen und Kunden abgeschlossenen Verträge des Leistungspakets Hörflex (siehe §9).
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die von der Kundin oder dem Kunden unterzeichnete Bestellung stellt ein verbindliches Angebot dar.
MATT Optik Akustik ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 30 Tagen durch Versand einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder durch Lieferung der bestellten Ware.
§ 3 Unterlagen und Eigentumsvorbehalt an Angebotsunterlagen
Sämtliche von MATT Optik Akustik im Zusammenhang mit einer Auftragserteilung übergebenen Unterlagen, Messwerte und Einstellungen– auch in elektronischer Form, unterliegen dem Eigentums- und Urheberrecht von MATT Optik Akustik.
Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch MATT Optik Akustik zulässig.
Sollte es nicht zu einem Vertragsschluss kommen, sind diese Unterlagen auf Verlangen an MATT Optik Akustik zurückzugeben.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht in den Preisen enthalten.
Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Ein Skontoabzug ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
Der Rechnungsbetrag ist – sofern nicht anders vereinbart – bis zum angegebenen Zahlungsziel zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist MATT Optik Akustik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz p. a. zu berechnen.
Die Kundin oder der Kunde ist grundsätzlich zur Bezahlung der Leistungen von MATT Optik Akustik verpflichtet und wird von dieser Verpflichtung lediglich in der Höhe befreit, in der eine Kostenübernahmeerklärung eines Kostenträgers vorliegt.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt MATT Optik Akustikvorbehalten. Die Kundin oder der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die Kundin oder der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit und Annahmeverzug
Sofern kein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, gelten angegebene Lieferzeiten als unverbindlich.
Die Lieferfrist beginnt erst mit vollständiger und ordnungsgemäßer Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden.
Nach Ablauf von 30 Tagen über eine unverbindliche Lieferfrist hinaus kann der Kunde MATT Optik Akustik schriftlich zur Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Kommt die Kundin oder der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt Mitwirkungspflichten, kann MATT Optik Akustik Ersatz für entstandene Schäden und Mehraufwendungen verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall auf den Kunden über.
Gesetzliche Ansprüche der Kundschaft bei Lieferverzug bleiben unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag bleibt die Ware Eigentum von MATT Optik Akustik.
Die Kundschaft ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und – sofern erforderlich – auf eigene Kosten gegen Schäden durch Verlust, Diebstahl, Feuer oder Wasser ausreichend zu sichern.
Jede Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt im Namen und im Auftrag von MATT Optik Akustik. Im Falle einer Verarbeitung mit anderen Gegenständen wird MATT Optik Akustik Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist MATT Optik Akustik unverzüglich in Textform zu informieren.
Auf Verlangen der Kundschaft verpflichtet sich MATT Optik Akustik, Sicherheiten freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 8 Gewährleistung und Haftung bei Mängeln
Abbildungen und Angaben in Katalogen oder Werbematerialien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet wurden. Irrtümer bleiben Vorbehalten.
Entspricht die gelieferte Ware nicht den subjektiven oder objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Dies gilt nicht, wenn MATT Optik Akustik gesetzlich zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
Der Kunde kann zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. MATT Optik Akustik kann die gewählte Art verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet MATT Optik Akustik im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, ebenso bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Garantieübernahme.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MATT Optik Akustik nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Gefahrübergang, mit besonderen Regelungen bei Mängelanzeige und Nachbesserung.
§ 9 Besondere Bedingungen für das Leistungspaket „HörFlex“
MATT Optik Akustik bietet unter dem Namen „HörFlex“ ein umfassendes Leistungspaket rund um Hörgeräte, Zubehör sowie Wartungs- und Serviceleistungen zu monatlichen Teilzahlungen an.
Zur Erfüllung kann ein Vertrag mit einem externen Dienstleister zum Zwecke der Finanzierung notwendig sein. Es gelten dabei die AGBs des jeweiligen Dienstleisters.
Bestandteil des Leistungspakets „HörFlex“ können je nach gebuchter Kategorie folgende Leistungen sein: – Flexibler Hörgerätekauf: Wahl zwischen monatlicher Teilzahlung/Finanzierung oder Einmalzahlung. – Hörgerätetausch: Austausch des Hörgeräts nach drei Jahren gegen ein technologisch aktuelles Folgemodell. – Vollgarantie: Sechs Jahre Garantie auf Betrieb und Funktion der Hörgeräte. – Verlustabsicherung: Einmaliger Ersatz bei Verlust zu Sonderkonditionen. – Axone-Hörtherapie: Professionelle Hörtherapie zur Eingewöhnung. – Wartung & Verschleißteile: Kostenloser Austausch von Verschleißteilen über sechs Jahre. – Ladestation / Batterie: Bereitstellung von Energieversorgung und für sechs Jahre.
Der genaue Leistungsumfang und Preis ist abhängig von dem gewählten Hörgerät und dessen Preiskategorie.
Der Kunde kann nur aus den von MATT Optik Akustik angebotenen Kategorien wählen. Ein Anspruch auf individuelle Zusammenstellung besteht nicht.
§ 10 Schlussbestimmungen
Für alle Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.