Wussten Sie, dass Brillen speziell für die Arbeit vor dem Bildschirm vom Arbeitgeber bezahlt werden können? Im Arbeitsschutzgesetz wird die Bildschirmarbeitsplatzbrille als „persönliche Schutzausrüstung“ bezeichnet. Bei einer notwendigen Arbeitsbrille kann das der Arbeitgeber zahlen. Das bedeutet, Sie müssen die Kosten nicht alleine tragen.
Gut zu wissen: Viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten, die am PC arbeiten, regelmäßige Untersuchung beim Augenarzt an. Dazu finden Sie sogar Regelungen im EU-Gesetz. Zusammenarbeiten für gesunde Augen lohnt sich für alle Seiten.
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Sie möchten Ihre Mitarbeitenden in puncto Gesundheit unterstützen? Dann haben wir gute Neuigkeiten für Sie!
An einem unserer 75 Standorte erstellen wir eine auf Ihre Firma abgestimmte Lösung für Bildschirmarbeitsplatz- und Arbeitsschutzbrillen. Dazu kommen wir bei Bedarf auch gerne direkt in Ihrer Firma vorbei, um die örtlichen Gegebenheiten noch besser berücksichtigen zu können.
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